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   BSG, 15.11.1989 - 8/5a RKn 13/87   

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https://dejure.org/1989,6814
BSG, 15.11.1989 - 8/5a RKn 13/87 (https://dejure.org/1989,6814)
BSG, Entscheidung vom 15.11.1989 - 8/5a RKn 13/87 (https://dejure.org/1989,6814)
BSG, Entscheidung vom 15. November 1989 - 8/5a RKn 13/87 (https://dejure.org/1989,6814)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RKG § 46 Abs. 2 S. 2; RVO § 1246 Abs. 2 S. 2
    Verweisbarkeit eines Hauers

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.11.1987 - 5b RJ 10/87

    Urteil - Vorinstanz - Rente - Berufsunfähigkeit - Facharbeiter - Kaufhausdetektiv

    Auszug aus BSG, 15.11.1989 - 5a RKn 13/87
    Nach dem im Hinblick auf die Verweisungsmöglichkeiten vom BSG entwickelten Mehrstufenschema muß bei dem Beruf eines Facharbeiters, wie hier der Tätigkeit als Hauer, eine Verweisung auf die darunter befindliche Gruppe mit dem Leitberuf des anerkannten Angelernten und auf solche Berufstätigkeiten, die wegen der qualitativen Anforderungen den Anlerntätigkeiten gleichstehen, in Kauf genommen werden (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 152).

    Dies rechtfertigt es, den Versicherten mit dem Leitberuf eines Facharbeiters auf diese Tätigkeit zu verweisen; denn entscheidend für die Frage, ob ein Facharbeiter auf eine ungelernte Tätigkeit oder auf eine Anlerntätigkeit zumutbar verwiesen werden kann, sind die Qualitätsmerkmale der Verweisungstätigkeit (BSGE 38, 153, 155; SozR 2200 § 1246 Nr. 152).

  • BSG, 20.08.1987 - 5a RKn 16/86

    Rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 15.11.1989 - 5a RKn 13/87
    Sollte dies der Fall sein und eine auch nur schlechte Chance für außenstehende Bewerber, dennoch einen solchen Arbeitsplatz zu erhalten, nicht bestehen, wäre der Kläger nicht arbeitslos, sondern berufsunfähig (vgl BSG SozR 1500 § 62 Nr. 24).
  • BSG, 26.09.1974 - 5 RJ 98/72

    Facharbeiter - Verweisbarkeit - Berufsfremde Tätigkeit - Ungelernte Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 15.11.1989 - 5a RKn 13/87
    Dies rechtfertigt es, den Versicherten mit dem Leitberuf eines Facharbeiters auf diese Tätigkeit zu verweisen; denn entscheidend für die Frage, ob ein Facharbeiter auf eine ungelernte Tätigkeit oder auf eine Anlerntätigkeit zumutbar verwiesen werden kann, sind die Qualitätsmerkmale der Verweisungstätigkeit (BSGE 38, 153, 155; SozR 2200 § 1246 Nr. 152).
  • BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 1/91

    Zeitrentengewährung nur bei grundsätzlich zugänglichem Arbeitsmarkt

    Demzufolge ist hier unerheblich, daß beide Tätigkeiten nach wie vor in Tarifverträgen erfaßt sind; denn die grundsätzlich zutreffende Annahme, es seien entsprechende Arbeitsplätze auch für den einzelnen Versicherten vorhanden, ist hier widerlegt (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 19 = BSGE 44, 39 (40); SozR 2200 § 1246 Nrn 90 und 102 und SozR 2600 § 46 Nr. 20).

    Ferner kann unentschieden bleiben, ob bei der Zeitrentengewährung zwischen einem nicht bestehenden und einem verschlossenen Arbeitsmarkt (BSG SozR 2600 § 46 Nr. 20) zu differenzieren ist.

  • SG Dortmund, 29.07.2003 - S 31 KN 238/01
    Gibt es jedoch trotz tarifvertraglicher Erfassung nur eine unbedeutende Anzahl von Arbeitsplätzen, ist das Bestehen einer Verweisungsmöglichkeit konkret zu untersuchen (BSG ">1247%20RVO%20Nr.%2033#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 1247 RVO Nr. 33; BSG Urteil vom 15. November 1989 - 8/5a RKn 13/87 in SozR 2600 § 46 RKG Nr. 20).

    (BSG 8/5a RKn 13/87 a.a.O.).

  • BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 6/91

    Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit - Die

    Demzufolge ist hier unerheblich, daß die Tätigkeiten nach wie vor in Tarifverträgen erfaßt sind; denn die grundsätzlich zutreffende Annahme, es seien entsprechende Arbeitsplätze auch für den einzelnen Versicherten vorhanden, ist hier widerlegt (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 19 = BSGE 44, 39 , SozR 2200 § 1246 Nrn 90 und 102 und SozR 2600 § 46 Nr. 20).

    Ferner kann unentschieden bleiben, ob bei der Zeitrentengewährung zwischen einem nicht bestehenden und einem verschlossenen Arbeitsmarkt (BSG SozR 2600 § 46 Nr. 20) zu differenzieren ist.

  • SG Dortmund, 10.07.2001 - S 31 KN 65/97
    Gibt es jedoch trotz tarifvertraglicher Erfassung nur eine unbedeutende Anzahl von Arbeitsplätzen, ist das Bestehen einer Verweisungsmöglichkeit konkret zu untersuchen (BSG ">1247%20RVO%20Nr.%2033#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 1247 RVO Nr. 33; BSG Urteil vom 15. November 1989 - 8/5a RKn 13/87 in SozR 2600 § 46 RKG Nr. 20).
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